Details zur Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft beim Schwäbischen Albverein ist jederzeit möglich und gilt jeweils für das gesamte Kalenderjahr. In der Regel wird der Beitritt über eine Ortsgruppe beantragt. Ihre Beitrittserklärung können Sie ganz bequem online ausfüllen und automatisch versenden. Alternativ können Sie ein Beitrittsformular auch beim OG-Vorstand anfordern.

Wichtig: Kündigungsfrist

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens bis zum 30. September eines Jahres schriftlich beim 1. Vorsitzenden oder beim Kassier oder direkt beim Hauptverein eingereicht werden.

Die Mitglieder im Verein erhalten:
1. Die Vereinszeitschrift „Blätter des Schwäbischen Albvereins“
2. Jährlich eine Wanderkarte (Vereinsgabe) 1 : 35 000 (Württemberg)
3. Jährlich eine ermäßigte Übernachtung in einem vereinseigenen Wanderheim
4. Freien Eintritt zu den Aussichtstürmen des Vereins.
5. Vorzugspreis bei Kauf von Karten und Büchern des Vereins.
6. Mit der Mitgliedskarte des Deutschen Wanderverbands gibt es Rabatte bei den anderen Wandervereinen und auch bei verschiedenen Firmen (Nähere Informationen erhalten Sie durch Anklicken des nachstehendes Bildes.)

Die Vereinsbeiträge ab 2026 in unserer Ortsgruppe (in Klammer dahinter der enthaltene Betrag für die OG):

  • Familien                 € 67,– (5,–)
  • Erwachsene           € 51,– (3,–)
  • 16-27-Jährige         € 27,– (1,–)
  • Kinder bis 15 J.       € 14,– (1,–)
  • Alleinerziehende     € 41,– (3,–)
Versicherungen des Schwäbischen Albvereins e.V.:
Unfallversicherung grundsätzlich für alle ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter für den Schwäbischen Albverein.
Unfallversicherung für alle Mitglieder bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.
Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder incl. bei der Bewirtung in Wanderheimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet.
Dienstreisekaskoversicherung bei Fahrten mit Privat-Pkw der Mitglieder bei ehrenamtlicher Tätigkeit.
Unfallversicherung für Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis versichert durch das Land.
Versicherung durch die Albvereinsjugend für Jugendleiter und alle Kinder/Jugendlichen, die an Veranstaltungen der Albvereinsjugend teilnehmen.

Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an der Wanderungen und Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen können keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Wanderführern und dem Schwäbischen Albverein geltend gemacht werden.